Steuern & Finanzen

Steuertipps für deutsche Unternehmer in Bulgarien

20. Februar 2026Lesezeit: 8 min

Bulgarien bietet mit 10 % Körperschaftsteuer das attraktivste Steuerumfeld in der EU. Aber niedrige Steuern allein machen noch keine gute Steuerplanung. In diesem Artikel teilen wir praktische Tipps, die Ihnen helfen, die Vorteile Bulgariens optimal zu nutzen — legal, transparent und nachhaltig.

Tipp 1: Substanz aufbauen — keine Briefkastenfirma

Der wichtigste Grundsatz: Ihre bulgarische Gesellschaft muss echte wirtschaftliche Substanz haben. Das bedeutet: ein ordentlicher Firmensitz (kein Briefkasten), nachweisbare Geschäftstätigkeit, idealerweise Mitarbeiter oder zumindest regelmäßige Präsenz vor Ort. Ohne Substanz riskieren Sie, dass die deutschen Finanzbehörden die bulgarische Gesellschaft steuerlich nicht anerkennen.

Tipp 2: Geschäftsführergehalt vs. Dividende

Als Geschäftsführer können Sie sich ein Gehalt auszahlen, das als Betriebsausgabe den Gewinn mindert. Auf das Gehalt fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die in Bulgarien aber deutlich niedriger sind als in Deutschland. Die Alternative — Gewinnausschüttung als Dividende — wird mit 5 % Quellensteuer belastet. Die optimale Mischung aus Gehalt und Dividende hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte individuell geplant werden.

Tipp 3: Betriebsausgaben strategisch planen

In Bulgarien werden nicht alle Ausgaben automatisch als Betriebsausgabe anerkannt. Besonders bei Ausgaben, die im Ausland anfallen (z.B. Reisekosten, Dienstleistungen von deutschen Subunternehmern), kann es zu Einschränkungen kommen. Sprechen Sie diese Themen frühzeitig mit Ihrem Buchhalter ab, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Tipp 4: Umsatzsteuer-Registrierung prüfen

Auch wenn Sie unter der Pflichtgrenze von 50.000 BGN liegen: Eine freiwillige Umsatzsteuerregistrierung kann sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen können (z.B. für Software, Equipment, Beratung). Ihre Buchhaltung sollte Sie hier proaktiv beraten.

Tipp 5: Doppelbesteuerungsabkommen nutzen

Zwischen Deutschland und Bulgarien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses regelt, welches Land in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat. Besonders relevant ist das bei Dividendenausschüttungen, Geschäftsführergehältern und Zinserträgen. Eine korrekte Anwendung des DBA kann die Gesamtsteuerbelastung erheblich senken.

Tipp 6: Vorauszahlungen nicht vergessen

Bulgarische Kapitalgesellschaften müssen unter bestimmten Voraussetzungen vierteljährlich oder monatlich Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer leisten. Wer das versäumt, riskiert Zinsnachforderungen. Ihre Buchhaltung sollte diese Termine automatisch im Blick haben.

Tipp 7: Steuerliche Wohnsitzfrage klären

Wenn Sie als Geschäftsführer in Bulgarien tätig sind, stellt sich die Frage des steuerlichen Wohnsitzes. Deutschland besteuert Welteneinkommen, solange Sie dort steuerlich ansässig sind. Eine Wohnsitzverlagerung nach Bulgarien kann sinnvoll sein, muss aber sorgfältig geplant werden — idealerweise in Abstimmung mit einem deutschen und einem bulgarischen Steuerberater.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Keine Substanz vor Ort aufbauen und damit die Anerkennung der bulgarischen Gesellschaft riskieren. Die Buchhaltung vernachlässigen und erst am Jahresende anfangen. Ausgaben tätigen, die steuerlich nicht anerkannt werden, ohne es vorher abzuklären. Den steuerlichen Wohnsitz nicht sauber regeln und in eine Doppelbesteuerung laufen. Und keinen erfahrenen Partner haben, der beide Steuersysteme kennt.

Fazit

Bulgariens 10 % Körperschaftsteuer sind ein echtes Argument, aber nur dann, wenn die Struktur sauber aufgesetzt und die laufende Verwaltung professionell geführt wird. Kompass Consulting hilft Ihnen, die Vorteile zu nutzen und die Fallstricke zu vermeiden. Den Einstieg erleichtert unser Artikel zur Firmengründung Schritt für Schritt, und für die laufende Verwaltung empfehlen wir unseren Leitfaden zur Buchhaltung in Bulgarien.

Das könnte Sie auch interessieren:

Sie möchten den nächsten Schritt gehen?

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich individuell beraten.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Kompass Consulting Logo

Kompass Consulting

Smarte Struktur. Starke Ersparnis. Sicherer Standort.

Ihr mehrsprachiger Partner für Buchhaltung, rechtliche Abwicklung und Relocation-Services in Bulgarien.

ul. Khan Presian 20, 4550 Peshtera, Bulgarien
EIK 208704211
Geschäftsführer: Zhivko Zhekov Delchev
Tel: +49 176 31308694

Dienstleistungen

Unternehmen

Jetzt starten

Erste Monatsbuchhaltung gratis – überzeugen Sie sich selbst von unserer Qualität.

© 2026 Kompass Consulting Europe Ltd. Alle Rechte vorbehalten.

Wir verwenden Cookies und Tracking-Technologien

Wir verwenden Cookies, um unsere Website zu verbessern und Zugriffe zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.